Pressemitteilungen


Sie haben Fragen zur Arbeit der Zoos?

Sie suchen Gesprächspartner zu Artenschutz und Tierhaltung?

 

Anerkennung von höchster Stelle

Bestätigung durch EU-Kommission stärkt Zooarbeit

Berlin, 23. Januar 2019. Die Anerkennung durch die EU-Kommission ist eine wertvolle Bestätigung für die Arbeit der zoologischen Gärten. Über die Entscheidung der Kommission, die sogenannte europäische Zoorichtlinie nach zweijähriger Überprüfung als „fit for purpose“ zu betrachten und damit unverändert beizubehalten, sprachen der Minister für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommerns, Dr. Till Backhaus und Vertreter des Verbandes der Zoologischen Gärten (VdZ) sowie des Landeszooverbandes Mecklenburg-Vorpommern gestern auf der Grünen Woche in Berlin. „Es freut mich, dass die EU die wichtige Rolle, die unsere modernen Zoos in puncto Artenschutz, Bildung und Tierhaltung übernehmen, mit ihrer Entscheidung bekräftigt hat“, sagte Minister Dr. Backhaus. „Die positiven Effekte der Zoorichtlinie werden durch die Arbeit unserer nationalen Zooverbände noch verstärkt.“


Mecklenburg-Vorpommern wird Ausnahmegenehmigungen erteilen
Ein weiteres Thema des Treffens war der Umgang mit sogenannten Invasivarten in Zoos. Eine EU-Verordnung regelt, dass einige gebietsfremde Tierarten nicht mehr gehalten und gezüchtet werden dürfen. Dies betrifft unter anderem Waschbären und Chinesische Muntjaks. „Wir teilen die Auffassung, dass unsere zoologischen Gärten auch diese invasiven Arten weiterhin halten können sollten“, sagte Dr. Till Backhaus. „Deshalb sind wir bestrebt, den Tierparks und zoologischen Gärten in Mecklenburg-Vorpommern nach intensiver Prüfung aller notwendigen Voraussetzungen entsprechende Ausnahmegenehmigungen zu erteilen.“ Somit müssen diese Zoos die Haltung der betroffenen Arten nicht auslaufen lassen. „Wir freuen uns sehr, dass Minister Backhaus von unserer Arbeit überzeugt ist“, sagte der Geschäftsführer des Verbandes der Zoologischen Gärten, Volkes Homes. „Unsere Zoos leisten einen wertvollen Beitrag zur Bildung der Bevölkerung über Invasivarten. Mit den in Aussicht gestellten Genehmigungen kann dieser gerade in der heutigen Zeit wichtige Auftrag nunmehr weiterhin erfüllt werden. Wir wünschen uns, dass auch andere Bundesländer dem Beispiel Mecklenburg-Vorpommerns folgen.“ Und der Vorsitzende des Landeszooverbands Mecklenburg-Vorpommern, Udo Nagel, ergänzt: „Die Entscheidung unseres Ministeriums erleichtert uns sehr. Wir sehen hierin auch einen Auftrag an die Zoos, den Themenkomplex invasive Arten zukünftig noch deutlicher herauszuheben.“


Kontakt: Sebastian Scholze, Leiter Kommunikation (sebastian.scholze@vdz-zoos.org; 030/206 53 900)


Über den VdZ: Der Verband der Zoologischen Gärten (VdZ) e.V. mit Sitz in Berlin ist die führende Vereinigung wissenschaftlich geleiteter Zoologischer Gärten mit Wirkungsschwerpunkt im deutschsprachigen Raum. Der 1887 gegründete VdZ ist der weltweit älteste Zoo-Verband und gab den Anstoß zur Gründung des Weltzooverbandes (WAZA). Aktuell gehören zum VdZ 71 Mitgliedszoos in Deutschland, Schweiz, Österreich und Spanien. Zu den Schwerpunkten des VdZ gehören die Vertretung der Mitgliederinteressen, die Kommunikation und Kooperation mit Behörden, Politikern, Wissenschaftlern, Verbänden und den Medien. Weiterhin unterstützt der Verband Natur- und Artenschutzprojekte, sowie Bildung und Forschung in Zoos.

 

 


Foto: iStock