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Lob für eine Richtlinie
Zoogemeinschaft will weiter nach EU-Direktive arbeiten
Berlin, 29. November 2017. Die europäische Zoogemeinschaft fordert, die Richtlinie der EU für die Arbeit in den Zoos und Tiergärten in der aktuellen Fassung zu erhalten. Dies ist das Ergebnis einer Diskussionsveranstaltung am Dienstagabend in Brüssel, zu der der Verband der Zoologischen Gärten (VdZ) und die European Association of Zoos and Aquaria (EAZA) gemeinsam eingeladen hatten. Unter dem Titel „The EU Zoos Directive: A cornerstone for safeguarding global biodiversity“ sprachen hochrangige Vertreter der EU, des Bundesumweltministeriums, der Weltnaturschutzunion IUCN und der Zoowelt miteinander über die europäische Zoorichtlinie, die derzeit einer Evaluierung durch die EU-Kommission unterzogen wird.
„Seit ihrer Einführung 1999 ist die EU-Zoorichtlinie Maßstab für unsere Arbeit im Artenschutz und in der Umweltbildung, die wir gern für den Erhalt der Biodiversität in Europa und darüber hinaus leisten“, sagt Volker Homes, Geschäftsführer des VdZ. „Mit ihr existiert ein hoher Standard für Betriebsgenehmigungen und Kontrollen der europäischen Zoos. Deswegen möchten wir die Richtlinie in der jetzigen Form erhalten wissen.“
Humberto Delgado Rosa, bei der Europäischen Kommission als Abteilungsleiter der Generaldirektion Umwelt für den Naturschutz verantwortlich, wies in seinen Worten darauf hin, dass die Standards in vielen europäischen Zoos durch die Implementierung der Richtlinie erhöht worden sind: Viele Zoos spielten eine entscheidende Rolle beim Erhalt der Biodiversität und bei der Umweltbildung. Auch Dr. Elsa Nickel, Leiterin der Abteilung Naturschutz und nachhaltige Naturentwicklung im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, wies auf Anstrengungen der Zoos und Tiergärten hin, unter anderem den Erhalt der Arten, das Tierwohl und die Bildungsangebote weiter voranzubringen: „„Wir sind stolz darauf, starke und kompetente Zoos an unserer Seite zu wissen, die uns erfolgreich dabei geholfen haben, bedrohte Spezies unter den Schutz von UN-Konventionen wie des Washingtoner Artenschutzabkommens CITES und der Bonner Konvention CMS zu stellen“, sagte sie. Der Vorsitzende des Europäischen Zooverbandes EAZA, Dr. Thomas Kauffels, sagte, dass die Zoogemeinschaft daraufhin wirken werde, die Zoorichtlinie mit weiteren Maßnahmen noch wirkungsvoller werden zu lassen.
Wahrscheinlich im Frühjahr 2018 wird die EU-Kommission über die Zukunft der EU Zoorichtlinie entscheiden.
http://www.zoodirektoren.de/images/sonstige%20Bilder/00_EU%20Zoorichtlinie_dt.pdf
Kontakt: Sebastian Scholze, Leiter Kommunikation (sebastian.scholze@; 030/206 53 900) vdz-zoos.org
Über den VdZ: Der Verband der Zoologischen Gärten (VdZ) e.V. mit Sitz in Berlin ist die führende Vereinigung wissenschaftlich geleiteter Zoologischer Gärten mit Wirkungsschwerpunkt im deutschsprachigen Raum. Der 1887 gegründete VdZ ist der weltweit älteste Zoo-Verband und gab den Anstoß zur Gründung des Weltzooverbandes (WAZA). Aktuell gehören zum VdZ 71 Mitgliedszoos in Deutschland, Schweiz, Österreich und Spanien. Zu den Schwerpunkten des VdZ gehören die Vertretung der Mitgliederinteressen, die Kommunikation und Kooperation mit Behörden, Politikern, Wissenschaftlern, Verbänden und den Medien. Weiterhin unterstützt der Verband Natur- und Artenschutzprojekte, sowie Bildung und Forschung in Zoos.