Gesetzliche Vorgaben
Anders als private Tierhaltung oder auch die Agratierhaltung sind Zoos öffentlich zugängliche Tierhaltungsformen. Die Tierhaltung lässt sich also einfach kontrollieren und beobachten.
Die Haltung von Tieren in Zoos, Tiergärten, Tierparks und Aquarien – die gesetzlich alle als „zoologische Einrichtung“ gelten -, unterliegt einer Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen, die es zu beachten gilt.
Wir folgen dem Konzept des pathozentrischen (leidenszentrierten), unteilbaren Tierschutzes, da diese normative Position wissenschaftlich belastbar und überprüfbar ist. Tierschutzrelevanz leitet sich demnach aus der Empfindsamkeit und Leidensfähigkeit der Tiere ab. Im pathozentrischen Tierschutz ist übergeordnet, dass ein Tier gut gehalten wird – nicht, von wem es gehalten wird. Entsprechend lehnt der VdZ pauschale und wissenschaftlich nicht nachvollziehbare Verbote von Tierhaltungen für einzelne Tierhaltergruppen, Tierhaltungsformen oder Tierarten ab.